AGB

 

 

1        Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen der LTBS Group GmbH, insbesondere für die Vermietung und den Verkauf von Veranstaltungstechnik sowie für damit verbundene Dienstleistungen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die LTBS Group GmbH stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich widerspricht.

1.4 Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

1.5 Angebote und VertragsschlussDie Angebote der LTBS GROUP GMBH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden sowie die Auftragsbestätigung durch die LTBS GROUP GMBH bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Vertrag kommt auch durch Ausführung und/oder der Lieferung bzw. Leistung zustande.

 

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

 

2.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart oder angegeben ist.

 2.2. Es gilt der Preis der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste oder der im Angebot aufgeführte Preis

2.3 Die Zahlung ist, sofern nicht anders vereinbart oder angegeben, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

2.4 Bei Zahlungsverzug ist die LTBS GROUP GMBH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

2.5 Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

 

3. Stornierung und Stornokosten

 

3.1 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung eines Stornierungsentgelt zu kündigen.

 3.2 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 3.3 Kündigt der Mieter -gleich aus welchem Grund- den Vertrag vor Beginn, so schuldet er ein Stornierungsentgelt wie folgt:

  • ab 30 bis 15 Tagen vor Auftragsbeginn 30% des Auftragswertes
  • ab 14 bis 8 Tagen vor Auftragsbeginn 40% des Auftragswertes
  • ab 7 bis 2 Tage vor Auftragsbeginn 70% des Auftragswertes
  • ab 2 Tagen vor Auftragsbeginn 100% des Auftragswertes

 3.4 Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei der LTBS GROUP GMBH maßgeblich.

 

4. Verkauf

 

4.1 Die Lieferung der gekauften Veranstaltungstechnik erfolgt nach Vereinbarung.

4.2 LTBS behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor (Eigentumsvorbehalt).

4.3Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln gilt eine Frist von 14 Tagen nach deren Entdeckung.

 

5. Vermietung

 

5.1 Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung, Anlieferung der Mietgegenstände aus dem Lager der LTBS GROUP GMBH (Mietbeginn) oder dem Auftragsbeginn und endet mit dem vereinbarten Tag der Rückgabe, Abholung der Mietgegenstände im Lager der LTBS GROUP GMBH (Mietende) oder Auftragsende. Zur Mietzeit zählen also auch die Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt/ durch die LTBS GROUP GMBH angeliefert und zurückgegeben oder durch die LTBS GROUP GMBH abgeholt werden (also auch angebrochene Tage).

5.2 Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. LTBS GROUP GMBH ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

5.3 Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, sowie den jeweiligen technischen Richtlinien der Deutschen gesetzlichen Unfall Versicherung kurz. DGUV zu sorgen. Zusätzlich verpflichtet sich der Kunde, die im jeweiligen Einsatzland geltenden Rechtsvorschriften bei dem Gebrauch und der Lagerung der Mietgegenstände einzuhalten.

5.4 Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden.

5.5 Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Kunde den Neuwert zu erstatten.

5.6 Defekte Leuchtmittel gehen zu Lasten des Kunden/Käufers.

      5.7 Der Kunde ist verpflichtet, das allgemeine mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der LTBS GROUP GMBH auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden übernimmt die LTBS GROUP GMBH die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.

       

        6. Content

        6.1 Content bezeichnet digitale Inhalte wie Videos, Audio-Dateien, Bilder, Textdokumente oder andere Medien, die von einem Kunden bereitgestellt oder im Rahmen einer Dienstleistung erstellt und verarbeitet werden. In diesem Zusammenhang bezieht sich Content auf alle Arten von Medien, die im Rahmen von Projekten oder Veranstaltungen durch die LTBS Group GmbH genutzt, gespeichert und verwaltet werden.

        6.2 Mit der Übergabe des Contents an die LTBS Group GmbH erteilt der Kunde automatisch die Einwilligung zur Speicherung des Materials. Sollte keine anderslautende Vereinbarung getroffen worden sein, erfolgt die Speicherung für einen Mindestzeitraum von 30 Tagen zusätzlich zur Projektlaufzeit.

        6.3 Nach Ablauf dieser Frist ist LTBS berechtigt, den Content zu löschen, es sei denn, es liegt eine anderslautende Vereinbarung vor.

        6.4 LTBS verpflichtet sich, alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen des Auftrags zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist oder der Kunde ausdrücklich zustimmt.

        6.5 Der vom Kunden bereitgestellte oder Content (z.B. Video-, Audio- und Bildmaterial) wird auf Servern der LTBS Group GmbH mit Standort in der EU gespeichert. Diese Speicherung erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.

        6.6 Mit der Übergabe oder der abgesprochenen Erstellung des Contents an die LTBS Group GmbH erteilt der Kunde automatisch die Einwilligung zur Speicherung des Materials.

        6.7 Innerhalb der 30-tägigen Aufbewahrungsfrist stellt LTBS dem Kunden auf Wunsch den Content zur Verfügung.

        6.8 Für die Bereitstellung des Contents sowie für eine verlängerte Speicherung über die 30 Tage hinaus fallen zusätzliche Kosten an. Die Höhe dieser Kosten wird im Vorfeld vereinbart.

         

        7. Personaldienstleistungen

        7.1 Die LTBS Group GmbH stellt im Rahmen ihrer Tätigkeit auf Wunsch auch qualifiziertes Personal zur Verfügung. Dazu gehören Fachkräfte für Aufbau, Bedienung und Abbau der Technik, sowie Techniker für die Betreuung von Veranstaltungen. Der Umfang und die Art der Personaldienstleistung werden im Vorfeld vertraglich festgelegt.

        7.2 Sofern nicht anders vereinbart, wird das Personal für die Dauer der Veranstaltung sowie für alle erforderlichen Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten bereitgestellt. Für Überstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, fallen zusätzliche Kosten an. Überstunden werden zu den vereinbarten Stundensätzen oder, falls nicht explizit vereinbart, zu den regulären Überstundensätzen der LTBS Group GmbH abgerechnet.

        7.3 Sollte der Einsatzort des Personals außerhalb des Sitzes der LTBS Group GmbH liegen und eine Übernachtung erforderlich sein, übernimmt der Kunde die anfallenden Hotelkosten. Diese Kosten werden nach Vorlage der Belege oder auf Basis einer vereinbarten Pauschale abgerechnet.

        7.4 Zusätzlich zu den Hotelkosten trägt der Kunde die Verpflegungs- und Reisekosten des eingesetzten Personals nach den gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für Transportmittel, Verpflegungsmehraufwand sowie etwaige sonstige Reisespesen, die im Rahmen des Personaleinsatzes anfallen.

        7.5 Die LTBS Group GmbH gewährleistet, dass das eingesetzte Personal über die erforderliche Qualifikation verfügt und sämtliche Aufgaben im Rahmen der Veranstaltung professionell ausführt. Der Kunde ist verpflichtet, das Personal in alle sicherheitsrelevanten und ortsspezifischen Besonderheiten vor Ort einzuweisen.

         

        8. Schlussbestimmungen

        8.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der LTBS Group GmbH und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

        8.2 Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Dinslaken.

        8.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag eingebunden sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

        8.4 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

        8.5 Alle technischen Angaben der jeweils gültigen Preisliste sind ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten sind vorbehalten

         

        Stand 09.2024

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